GENERELLES ZUM ABLAUF EINER THERAPIE


In meiner Praxis arbeite ich einzeltherapeutisch mit erwachsenen Klient*innen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation (Diagnose) werden die Kosten für eine Psychotherapie bei mir von den Krankenkassen übernommen. 


In der von den gesetzlichen Krankenversicherungen (Techniker, Barmer AOK etc.) bezahlten Verhaltenstherapien unterscheidet man zwischen Kurzzeittherapien (max. 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen). Ob eine Therapie durchgeführt werden soll und welche Länge diese ggf. hat, entscheidet sich in der Regel im Laufe der Behandlung bzw. der Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Therapien über die private Krankenversicherung oder als Selbstzahler abzurechnen.


Die erste Sitzung findet in der Regel im Rahmen sogenannten "Therapeutischen Sprechstunde" statt. In der Stunde lernt man sich gegenseitig etwas kennen und ich habe die Möglichkeit, mir ein Bild von Ihrem Problem zu machen. Im Anschluss an diese Stunde erhalten Sie - gesetzlich vorgeschrieben - einen Informationszettel mit Ihrer vorläufigen Diagnose und den empfohlenen weiteren Schritten. 


Sollten weitere Sitzungen für beide sinnvoll erscheinen, versuche ich Ihnen (je nach aktueller Kapazität) zeitnahe Termine für weitere sog. probatorische Sitzungen anzubieten. In dieser probatorischen Phase der Therapie (2 bis 4 Sitzungen) geht es darum, dass ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen und Ihren Therapiezielen machen kann und Sie sollten prüfen, ob Sie sich fachlich und persönlich in der Zusammenarbeit gut aufgehoben fühlen. Umgekehrt muss ich entscheiden, ob ich glaube, Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterhelfen zu können. Zur Zielklärung stelle ich häufig die Frage, was am Ende der Therapie an Veränderungen eingetreten  sein sollte, dass Sie als Klient  am Ende mit der Therapie zufrieden wären.


Wenn nach den probatorischen Sitzungen beiderseits entschieden wird, dass die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll, wird bei gesetzlich Versicherten ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt. Auch bei Privatversicherten muss in der Regel ein Antrag bei der Kasse bzw. Beihilfe gestellt werden.

 

Nach Bewilligung der Therapie durch die gesetzliche oder private Krankenkasse oder nach Abschluss einer Selbstzahlervereinbarung kann die Therapie fortgesetzt werden.